Logo Feuerwerke in der Pfalz (Pirmasens, Kusel, Homburg, Idar-Oberstein, Kaiserslautern, Neunkirchen, Nohfelden, Saarbrücken, Saarlouis, St. Wendel, Völklingen, Zweibrücken)

Alles für die Planung Ihres Feuerwerks

Legen Sie die komplette Organisation in unsere Hände.



Hier kommt eine ganze Menge Text.
Es geht um so wichtige Fragen, wie z.B.

  • das Aussuchen der Abbrennstelle
  • die allgemeine Sicherheit, die bei einem Feuerwerk zu beachten ist und
  • um die Frage, bis zu welcher Uhrzeit ein Feuerwerk beendet sein muss

Auf alle aufgeführten Fragen finden Sie auf dieser Seite Antworten. Und auch den identischen Inhalt als PDF-Datei zum Ausdrucken, damit Sie auch alles "schwarz auf weiß" haben:

Wir erledigen alle nötigen Formalitäten für Sie!
Inklusive der notwendigen Genehmigungen (Naturschutz, Brandschutz, Anzeige des Feuerwerkes bei den zuständigen Behörden).

Wir unterstützen Sie bei der Auswahl des Abbrennplatzes und Klärung mit dem jeweiligen Grundstückbesitzer. Berücksichtigen Sie bitte, dass wir in der Regel eine Vorlaufzeit von 3-6 Wochen benötigen. Sollte doch einmal etwas gegen das ursprünglich gedachte Feuerwerk sprechen, bieten wir Ihnen gerne mögliche Alternativen an.

Grundkonzept Ihres Feuerwerks

Zunächst sollten Sie sich folgende grundsätzliche Gedanken über Ihr Feuerwerk machen:

  • Möchte ich ein Bodenfeuerwerk ( Mindestabstand 20 Meter ), das möglichst nah und effektvoll am Publikum abgebrannt werden kann?
  • Möchte ich ein Höhenfeuerwerk abbrennen (Mindestabstand 50 Meter, besser 75 Meter) ?

Folgende Fragen sollten Sie sich stellen, wenn Sie sich für ein Höhenfeuerwerk entscheiden

  • Möchte ich eine Mischung zwischen kleinen, mittleren und großen Kugelbomben (üblich und am schönsten) ?
  • Bevorzuge ich lieber kleine Kaliber ? Diese sind naturgemäß nicht nur preisgünstiger, sondern ermöglichen auch besonders viele Schüsse.
  • Möchte ich lieber große Kaliber, weil diese auf mehrere Kilometer Entfernung noch gesehen werden können und einen ganz besonderen Eindruck hinterlassen ?
  • Lege ich besonderen Wert auf Figurenbomben, z. B. viele Herzen im Durchmesser von 100 Metern, die 200 Meter hoch in den Himmel geschossen werden ?

Voraussetzungen für die von Ihnen auszuwählende Abbrennstelle

Nachdem Sie wissen, welche Feuerwerkskörper zum Einsatz kommen sollen, kennen wir den gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitsabstand und können uns nun ein geeignetes Gelände aussuchen, auf dem das Feuerwerk abgebrannt werden soll. Dieses Gelände darf sich nicht in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Altenheimen, Kindergärten etc. befinden. Gehen wir in einem Beispiel davon aus, dass Sie ein Bodenfeuerwerk und ein Höhenfeuerwerk mit Kugelbomben abbrennen lassen wollen. In einem solchen Fall bestimmt das Kaliber der Kugelbombe den notwendigen Sicherheitsabstand. Das bedeutet: Um die Abbrennstelle des Feuerwerks wird, wie mit einem Zirkel, ein entsprechend großer Kreis gezogen.



So entsteht - per Absperrband - eine Sicherheitszone, in der
  • sich während des Abbrennens des Feuerwerks keine Personen oder Tiere aufhalten dürfen
  • sich keine brandempfindlichen Objekte befinden dürfen. Brandempfindliche Objekte sind zum Beispiel: Heustadel, Tankstellen, besonders empfindliche und geschützte Denkmäler etc. Nicht brandempfindlich und daher gestattet sind: zum Zeitpunkt des Feuerwerks unbewohnte Häuser oder bewohnte Häuser, wenn sichergestellt ist, dass während des Feuerwerks keine Person aus diesen herauskommen. Es ist also durchaus zulässig, dass sich in der Sicherheitszone z. B. Ihr Haus und die Häuser Ihrer Nachbarn befinden.
  • sich vorzugsweise keine Verkehrswege befinden sollen. Diese müssten sonst durch Feuerwehr oder Polizei für die Dauer des Feuerwerks vorübergehend abgesperrt werden.

Tipp: Bodenfeuerwerke sollten nicht weiter als 100 Meter vom Publikum entfernt, Höhenfeuerwerke nicht weiter als 500 Meter vom Publikum entfernt abgebrannt werden, damit die optisch überwältigende Wirkung nicht verloren geht.

Aussuchen der Abbrennstelle

Nachdem Sie die Voraussetzungen des Sicherheitsbereiches kennen, ist Ihr Engagement gefragt: Versuchen Sie eine geeignete Abbrennstelle zu finden und mit dem Grundstückseigentümer in Kontakt zu treten. Dieser muss sich mit dem Abbrennen eines Feuerwerks auf seinem Grundstück schriftlich einverstanden erklären! Bevor Sie jedoch möglicherweise unnötige Mühe in eine Zustimmung des Eigentümers investieren, hier zwei Tipps:

  • Überprüfen Sie, ob die Mindestgröße des Sicherheitsbereiches vorhanden ist. Schauen Sie sich selbst den Platz an und verlassen Sie sich nicht auf "Hören-Sagen"!
  • Schätzen Sie nicht die Größe des Sicherheitsbereiches - Sie verschätzen sich möglicherweise! Messen Sie mit großen Schritten (bei einem Erwachsenen entspricht dies in etwa 1 Meter).

Ideal ist eine Kopie der Flurkarte. Wenn Sie diese beschaffen können, ersparen Sie sich Messungen und helfen uns, das Genehmigungsverfahren erheblich zu beschleunigen. Eine Skizze mit Abständen (gemessen in Schritten) genügt jedoch auch.

Haben Sie sich über die Größe des Sicherheitsbereiches vergewissert, ist es erforderlich, die Zustimmung des Grundstückseigentümers zu erhalten. Hierzu einige Hinweise und Argumente für das Gespräch mit dem Grundstückseigentümer:

  • Selbstverständlich wird der Boden, auf dem das Feuerwerk abgebrannt wird, nicht beschädigt
  • Kugelbomben werden von Abschussgestellen verschossen
  • Bodenfeuerwerkskörper können auf Unterlagen gezündet werden

Nach Absprache ist es manchmal nötig, einzelne Latten in den Boden zu schlagen, um Holzgestelle aufzubauen und zu befestigen.

Beim Abbrennen eines Feuerwerks fallen Abfälle an (etwa ein Müllsack voll). Die Grobreinigung und Entsorgung übernimmt der Pyrotechniker. Eine eventuell erforderliche gründliche Reinigung (Entfernen von kleinen und kleinsten Papierstücken) muss der Auftraggeber durchführen (lassen).

Folgendes gilt nur, falls auch pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F4 (= Großfeuerwerk) eingesetzt werden: Wir suchen nach einem solchen Feuerwerk den Abbrennplatz nach so genannten Versagern ab. Das heißt: die Bombe wurde zwar durch die Treibladung in den Himmel geschossen, fiel jedoch, ohne zu explodieren, wieder herunter. Sollten wir annehmen, dass dies der Fall ist, und diese Versager nicht finden, werden wir am nächsten Morgen dies nochmals überprüfen.

Wichtig
Wir möchten Sie dringend bitten, beim Auffinden einer Kugel- oder eines zylinderförmigen Gegenstandes diesen nicht zu berühren, die Stelle großflächig zu sichern und uns ohne zu zögern telefonisch zu benachrichtigen. Es hat in der Vergangenheit (in erster Linie bei illegal-gekauften professionellen Batterien/Bomben) immer wieder Unfälle mit lebensgefährlichen Verletzungen und sogar Todesfälle durch Feuerwerkskörper gegeben. Professionelle Feuerwerkskörper gehören in die Hände von Profis. Dafür sind sie ausgebildet.

Sicherheit

Unser Unternehmen ist nach den gesetzlichen Bestimmungen ausreichend versichert, um für eventuell auftretende Sach- und Personenschäden in vollem Umfang zu haften.

Der verantwortliche Feuerwerker ist gesetzlich gehalten, Personen aus dem Sicherheitsbereich zu verweisen. Dieses Recht darf ihm vom Grundstückseigentümer nicht verwehrt werden.

Die Zustimmung des Grundstückseigentümers benötigen wir - in Ihrem eigenen Interesse - schriftlich. Mündliche Zustimmungen sind für uns nicht verbindlich.

Anforderungen eines Vor-Ort-Termins zur Besichtigung der Abbrennstelle

Wenn Sie die vorherigen Punkte beachtet haben, können zum vereinbarten Termin vor Ort alle Details geklärt werden und Sie werden eine verbindliche Zusage erhalten, dass das Feuerwerk an dem von Ihnen gewünschten Platz stattfinden kann.

Bis zu welcher Uhrzeit muss ein Feuerwerk beendet sein?

In Rheinland-Pfalz muss ein Feuerwerk um 22.00 Uhr - in den Monaten Mai, Juni und Juli um 23.00 Uhr - beendet sein.

Die örtliche Ordnungsbehörde kann zwar bei Veranstaltungen von besonderer Bedeutung Ausnahmen zulassen, allerdings auch obige Zeiten einschränken oder ein Feuerwerk ganz untersagen. Daher kann ich Ihnen eine endgültige Zusage Ihrer persönlichen Wünsche bzgl. der Anfangszeit erst nach schriftlicher Zustimmung der zuständigen Behörden geben.

Bitte beachten Sie
Bei einer verspätetetem Anmeldung des Feuerwerks berechnen uns die Behörden 60,- €. Diese muss ich Ihnen leider zusätzlich in Rechnung stellen.

Die Wetterbedingungen am Abbrenntag, besonders hinsichtlich der Windgeschwindigkeit, müssen ein ungefährliches Abbrennen für Mensch, Tier und Umgebung ermöglichen !







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